Samstag, 10. Sep 2016

Haufe: Recht
10. September, 04:30 Uhr

Ab 1.1.2017 werden sich die maßgeblichen Werte der Sozialversicherung erhöhen. Die im Versicherungsrecht wichtige Jahresarbeitsentgeltgrenze soll 57.600 Euro betragen. Im Beitragsrecht der Sozialversicherung steigen die relevanten Beitragsbemessungsgrenzen ebenso wie die Bezugsgrößen.Mehr zum Thema 'Sozialversicherungswerte 2017'...