Sonntag, 02. Okt 2016

Haufe: Recht
02. Oktober, 04:15 Uhr

Auch wenn es im "Tatort" nicht immer so rüberkommt, auch die Polizei muss sich an Verkehrsregeln halten, wenn sie für Ordnung sorgen will. Das musste ein Polizist erfahren, der im Eifer des "Gefechts" bei einer Verfolgungsfahrt über eine rote Ampel bretterte - nur mit Blaulicht, aber ohne Signalhorn. Die 19.000 Euro Sachschaden muss er selbst tragen, denn Sonderrechte aus § 35 StVO haben...