Samstag, 02. Jun 2018

Haufe: Recht
02. Juni, 04:15 Uhr

Das Sozialgericht Mainz kam in einem aktuellen Verfahren zu dem Ergebnis, dass die Krankenkasse trotz ärztlichem Attest nicht zur Kostenübernahme einer Sterilisation verpflichtet ist. Zunächst muss der Versicherten weniger invasive und endgültige Empfängnismethoden in Betracht ziehen.Mehr zum Thema 'Sterilisation'...Mehr zum Thema 'Krankenkasse'...Mehr zum Thema 'Kostenübernahme'...