Samstag, 23. Jun 2018

Haufe: Recht
23. Juni, 04:15 Uhr

Werden Kinder von den Großeltern oder anderen Verwandten betreut, sind sie nicht automatisch über deren gesetzliche Unfallkasse versichert. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel mit seinem Urteil vom 19.6.2018 entschieden.Mehr zum Thema 'Kinderbetreuung'...Mehr zum Thema 'Unfallversicherung'...Mehr zum Thema 'Gesetzliche Unfallversicherung'...