Samstag, 04. Jan 2020

Haufe: Recht
04. Januar, 05:15 Uhr

Schweigen ist im Rechtsverkehr normalerweise keine Willenserklärung. Eine AGB-Klausel, die die Änderung der AGB einer Bank - u.a. zum Zwecke der Erhöhung der Bankgebühren - mittels Zustimmungsfiktion erlaubt, ist trotzdem wirksam, sofern die Bank bestimmte Transparenz-Bedingungen einhält.Mehr zum Thema 'Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)'...Mehr zum Thema 'Europäische Union'...Mehr zum Thema...