Samstag, 11. Jul 2020

Personal-Wissen.de
11. Juli, 11:33 Uhr

Im Arbeitszeugnis muss der Arbeitgeber den tatsächlichen Beendigungszeitpunkt des Beschäftigungsverhältnisses als Datum angeben. Laut Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln ist es nicht zulässig, das Ausstellungsdatum des Zeugnisses heranziehen. Das ergab sich in einem Rechtsstreit über das Zeugnisdatum. Der Fall: Streit über Datum im Arbeitszeugnis Eine Arbeitgeberin und deren ehemalige...

Haufe: Recht
11. Juli, 04:15 Uhr

Das sächsischen Ober­verwaltungs­gericht hatte dem Beschwerdeführer einstweiligen Rechtsschutz gegen die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf wegen endgültigen Nichtbestehens einer Prüfung versagt. Dieses kategorische Versagen ist verfassungswidrig, entschied das Bundesverfassungsgericht.Mehr zum Thema 'Bundesverfassungsgericht'...Mehr zum Thema 'Polizei'...Mehr zum Thema 'Beamte'...