Samstag, 25. Jul 2020

Haufe: Recht
25. Juli, 04:15 Uhr

Das FG Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass Prozesskosten im Zusammenhang mit der Errichtung eines Eigenheims nicht als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abzugsfähig sind.Mehr zum Thema 'Außergewöhnliche Belastung'...Mehr zum Thema 'Prozesskosten'...Mehr zum Thema 'Bauunternehmen'...Mehr zum Thema 'Einkommensteuer'...