Sonntag, 22. Apr 2018

Haufe: Recht
22. April, 04:15 Uhr

Darf der Hund mit ins Geschäft? Gegen das Mitbringen eines Hundes durch die Geschäftspartnerin in das gemeinsame Büro besteht zumindest kein Anspruch auf vorläufigen Rechtsschutz - dies gilt jedenfalls dann, wenn der Hund  den Bürofrieden bisher nicht gestört hat. Abstrakte mögliche Gefahren und Nachteile reichen nicht für ein Verbot.Mehr zum Thema 'Hund'...Mehr zum Thema 'Rechtsanwalt'...Mehr...