Samstag, 28. Apr 2018

Haufe: Recht
28. April, 04:15 Uhr

Wer früher in Rente geht, muss Abschläge in Kauf nehmen. Durch Ausgleichszahlungen an die Deutsche Rentenversicherung können diese Abschläge vermieden werden. Dies kann auch aus steuerlicher Sicht interessant sein, da sie als Sonderausgaben abzugsfähig sind. Mehr zum Thema 'Flexi-Rente'...Mehr zum Thema 'Sonderausgaben'...Mehr zum Thema 'Gesetzliche Rente'...Mehr zum Thema 'Rente'...Mehr zum...