Samstag, 18. Jul 2020

SZ Karriere
18. Juli, 11:42 Uhr

Haufe: Recht
18. Juli, 04:15 Uhr

Arbeitnehmer, die gesetzlich krankenversichert und arbeitsunfähig sind, erhalten auch während einer Wiedereingliederung Krankengeld von der Krankenkasse. Das Sozialgericht Dresden hatte nun zu entscheiden, ob die Krankenkasse zusätzlich Fahrkosten für die Zeit der Wiedereingliederung bezahlen muss.Mehr zum Thema 'Fahrkosten'...Mehr zum Thema 'Krankengeld'...Mehr zum Thema 'Wiedereingliederung'...